Häufig gestellte Fragen
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Das ETIAS-System
ETIAS (Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem) ist eine Reisegenehmigung für visumbefreite Reisende, die Europa für Kurzaufenthalte besuchen. Es ist eine elektronische, weitgehend automatisierte Vorabprüfung, die mit Ihrem Reisepass verknüpft ist – im Grunde das europäische Gegenstück zum US-amerikanischen ESTA. Es ist kein Visum.
ETIAS soll voraussichtlich im letzten Quartal 2026 starten, mit einer Übergangsphase, bevor es im Laufe des Jahres 2027 vollständig verpflichtend wird. Bis es offiziell in Kraft ist, kann niemand einen Antrag einreichen.
Nein. ETIAS ist eine Reisegenehmigung, kein Visum. Es erfordert keinen Besuch in einem Konsulat und keinen Biometrie-Termin. Es ist mit Ihrem Reisepass verknüpft und wird bei der Reise elektronisch geprüft.
Eine genehmigte ETIAS ist voraussichtlich bis zu 3 Jahre gültig, oder bis Ihr Reisepass abläuft – je nachdem, was zuerst eintritt. Sie erlaubt mehrere Einreisen für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen.
Voraussetzungen
Sie benötigen eine ETIAS, wenn Sie Staatsangehöriger eines visumbefreiten Landes sind (z. B. USA, Kanada, Vereinigtes Königreich, Australien, Brasilien oder Japan) und für einen Kurzaufenthalt in eines der 30 europäischen Länder reisen. Wer bereits ein Schengen-Visum oder einen Aufenthaltstitel besitzt, benötigt in der Regel keine.
Sie benötigen einen gültigen biometrischen Reisepass (mindestens 3 Monate über Ihre geplante Ausreise aus Europa hinaus gültig), eine gültige E-Mail-Adresse und ein Zahlungsmittel für die offizielle Gebühr. Die meisten Antragsteller müssen nur wenige Fragen beantworten.
Ja. Jeder Reisende benötigt eine eigene ETIAS, auch Minderjährige. Antragsteller unter 18 und über 70 Jahren sind voraussichtlich von der offiziellen Gebühr befreit, benötigen aber dennoch eine Genehmigung.
Preis und Gebühren
Die offizielle staatliche ETIAS-Gebühr beträgt 20 € pro erwachsenem Antragsteller. Antragsteller unter 18 oder über 70 Jahren sind voraussichtlich von dieser Gebühr befreit. Diese offizielle Gebühr ist unabhängig von einer Servicegebühr, die ein Unterstützungsanbieter berechnet.
Unsere Servicegebühr deckt die geführte Unterstützung ab: einen vereinfachten Fragebogen, die Prüfung Ihrer Angaben zur Fehlervermeidung, mehrsprachige Beratung und schriftlichen Support. Sie wird zusätzlich zur offiziellen Gebühr von 20 € berechnet und ist völlig freiwillig – Sie können den Antrag selbst auf dem offiziellen EU-Portal stellen.
Unser Dienst
Nein. ETIAS Requirements ist ein privates, unabhängiges Unternehmen. Wir sind nicht mit der Europäischen Union oder einer Regierung verbunden, werden von diesen weder unterstützt noch betrieben. Sie können den Antrag jederzeit direkt auf dem offiziellen EU-Portal stellen.
Weil ETIAS noch nicht in Kraft ist. Das offizielle System nimmt erst Anträge an, wenn die EU-Verordnung in Kraft tritt (voraussichtlich Ende 2026 / 2027). Sie können sich jetzt in unsere Warteliste eintragen, und wir benachrichtigen Sie, sobald Anträge möglich sind.
Wir bieten schriftlichen Support per E-Mail. So bleibt jede Antwort genau, klar und für Sie dokumentiert, und unser mehrsprachiges Team kann Reisenden in verschiedenen Zeitzonen helfen.
Erstattungen
Unsere Servicegebühr kann je nach Bearbeitungsstand Ihres Antrags erstattungsfähig sein, wie in unserer Erstattungsrichtlinie dargelegt. Bitte beachten Sie, dass die offizielle staatliche Gebühr nach Einreichung des Antrags bei den Behörden nicht erstattungsfähig ist.
Über die Genehmigung entscheiden ausschließlich die europäischen Behörden, nicht wir, daher können wir kein positives Ergebnis garantieren. Unsere Erstattungsrichtlinie erklärt, was für unsere Servicegebühr gilt, wenn eine Genehmigung abgelehnt wird.
Anträge noch nicht möglich
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Hinterlassen Sie Ihre E-Mail-Adresse und wir informieren Sie, sobald Anträge möglich sind – samt wichtiger Neuigkeiten zu Voraussetzungen und Fristen.